Nummer: 107152
Fachberater*in für Kindertageseinrichtungen (m/w/d)
Für unserer Bezirksgeschäftsstelle in Bielefeld suchen wir zum 01.06.2024 eine
Fachberatung für das Geschäftsfeld "Kindertageseinrichtungen" (m/w/d).
Die Stelle umfasst 39 Std./W. und ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe 11.
Stellenbeschreibung
- Fachliche und strategische Qualitätsentwicklung und -sicherung in den Kindertageseinrichtungen
- Steuerung, Beratung und Kontrolle der Umsetzung der gesetzlichen und AWO-OWL spezifischen Vorgaben, inkl. Fach- und Dienstaufsich
- Steuerung, Koordination, Unterstützung und Überprüfung organisatorischer und fachlicher Arbeit in den Kindertageseinrichtungen, inkl. Personalangelegenheiten
- Mitarbeit an Geschäftsfeldinternen, -übergreifenden und -externen sowie für den Verband entwicklungsrelevanten Themen
Sie bringen mit
- Sozialpädagogische Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung in einer Kita als Einrichtungsleitung
- Studienabschluss in Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik oder Sozialmanagement von Vorteil
- gründliche und umfassende Fachkenntnisse im Kinderbildungsgesetz NRW und SGB VIII sowie der betriebswirtschaftlichen Steuerung von Kitas
- Sehr gute Beratungskompetenzen in der Qualitätsentwicklung und -sicherung
- Fähigkeit zur reflexiven Auseinandersetzung mit pädagogischen Erkenntnissen, Ansätzen und Theorien
- Belastbarkeit und Fähigkeit zu strukturiertem selbständigem Handeln
- sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit MS Office
Wir bieten Ihnen
- Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
- Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
- Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100 % Zuschuss
- Gestaffelte Inflationsausgleichsprämie in 2024 i.H.v. bis zu 3000 Euro
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 06.05.2024. Die Stelle passt nicht so gut zu Ihnen? Macht nichts! Weitere Stelle warten auf Sie unter www.perspektive-awo.de.
Gut zu wissen:
- Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
- Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen
Ihre Vorteile
- Betriebliche Altersvorsorge
- Gesundheits-Maßnahmen
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Bei Fragen zu einer Stellenausschreibung wenden Sie sich bitte an die*den in der Stellenausschreibung genannte*n Ansprechpartner*in.